Hausmeisterdienste sind steuerlich absetzbar
Als Hausbesitzer oder Vermieter müssen Sie regelmäßig Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Ihrem Haus durchführen lassen. Dazu gehört auch die Arbeit eines Hausmeisters. Wussten Sie jedoch, dass Sie die Kosten für den Hausmeisterdienst steuerlich absetzen können? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie als Hausbesitzer oder Vermieter von dieser Steuervorteil profitieren können.
Was ist ein Hausmeisterdienst?
Ein Hausmeisterdienst ist ein Dienstleister, der für die regelmäßige Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Gebäuden und Immobilien zuständig ist. Dazu gehören beispielsweise die Pflege von Grünanlagen, die Reinigung von Treppenhäusern, die Wartung von Heizungsanlagen und die Überwachung von Sicherheitseinrichtungen.
Welche Hausmeisterarbeiten können steuerlich absetzbar sein?
Als Vermieter können Sie die Kosten für den Hausmeisterdienst als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierzu gehören alle Arbeiten, die der Instandhaltung und Reparatur Ihrer Immobilien dienen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung von Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Überwachung der Heizungsanlage
- Reparaturen an Wasser- und Stromleitungen
- Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
- u.v.m.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Hausmeisterarbeiten steuerlich absetzbar sind?
Damit Sie die Kosten für den Hausmeisterdienst steuerlich absetzen können, müssen Sie als Vermieter die Kosten nachweisen können. Hierzu ist es wichtig, dass Sie eine ordnungsgemäße Rechnung von Ihrem Hausmeisterdienst erhalten. Diese sollte alle Leistungen detailliert auflisten und die Arbeitsstunden sowie den Stundensatz des Hausmeisters enthalten.
Darüber hinaus müssen die Arbeiten des Hausmeisters im Zusammenhang mit Ihrer Vermietungstätigkeit stehen. Das bedeutet, dass Sie die Arbeiten des Hausmeisters ausschließlich für Ihre Vermietungstätigkeit nutzen dürfen. Wenn Sie beispielsweise in Ihrem Haus ein Büro betreiben, dürfen Sie die Kosten für die Reinigung des Büros nicht steuerlich absetzen.
Wie hoch ist die Steuerersparnis durch den Hausmeisterdienst?
Die Steuerersparnis durch den Hausmeisterdienst hängt von der Höhe der Kosten ab. Als Vermieter können Sie die Kosten für den Hausmeisterdienst als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierdurch mindern Sie Ihre Steuerlast und sparen somit Geld.
Zusätzlich können Sie als Vermieter auch die Umsatzsteuer, die Sie für den Hausmeisterdienst bezahlt haben, von der Umsatzsteuer abziehen, die Sie an das Finanzamt abführen müssen. Hierdurch mindern Sie Ihre Vorsteuer und sparen ebenfalls Geld.