Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?
Als Vermieter haben Sie bestimmt schon einmal die Frage gehört: Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen? Oder Sie sind Mieter und möchten wissen, welche Kosten Sie selbst tragen müssen. In diesem Artikel klären wir Sie über die häufigsten Reparaturen auf und wer dafür aufkommen muss.
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung und Reparaturen zuständig, die durch normale Abnutzung entstehen. Der Mieter hingegen muss nur für Schäden aufkommen, die durch ihn selbst oder durch seine Gäste verursacht wurden. Diese Regelung ist gesetzlich in § 535 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.
Reparaturen, die der Mieter selbst bezahlen muss:
Als Mieter sind Sie verpflichtet, einige Reparaturen selbst zu bezahlen. Hier sind einige Beispiele:
Schönheitsreparaturen:
Schönheitsreparaturen umfassen Maßnahmen wie das Streichen von Wänden, das Tapezieren von Räumen und das Ausbessern von Löchern in Wänden. Der Mieter ist für diese Reparaturen verantwortlich und muss sie selbst bezahlen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, auf die wir später noch näher eingehen werden.
Kleinere Reparaturen:
Als Kleinreparaturen gelten Reparaturen bis zu einem Betrag von 100 Euro. Darunter fallen das Auswechseln von Glühbirnen, das Anbringen von Gardinenstangen oder das Reparieren von beschädigten Fliesen. Diese Reparaturen sind Teil der normalen Nutzung der Wohnung und fallen somit in die Verantwortung des Mieters.
Schäden durch den Mieter:
Wenn der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht, muss er diese selbst bezahlen. Beispiele hierfür sind ein eingetretenes Loch in der Wand oder beschädigte Fliesen. Wenn der Mieter den Schaden nicht selbst reparieren kann, muss er einen Handwerker beauftragen und die Kosten tragen.
Was kann der Vermieter verlangen?
In einigen Fällen kann der Vermieter den Mieter auffordern, Reparaturen selbst zu bezahlen, die normalerweise vom Vermieter abgedeckt würden. Ein Beispiel hierfür sind Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden. Der Vermieter kann den Mieter auch auffordern, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn diese in einem Mietvertrag vereinbart wurden.
Reparaturen, die der Vermieter zahlen muss:
Es gibt auch Reparaturen, die der Vermieter bezahlen muss. Hier sind einige Beispiele:
Reparaturen an Heizung und Warmwasser:
Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Heizung und das Warmwasser funktionieren. Wenn diese nicht funktionieren, muss der Vermieter die Reparaturen bezahlen.
Schäden durch Verschleiß:
Der Vermieter ist verpflichtet, alle Reparaturen zu bezahlen, die durch Abnutzung oder altersbedingte Verschleißerscheinungen entstanden sind. Das betrifft zum Beispiel Reparaturen an Fenstern, Türen, Fußböden, Tapeten und Sanitäranlagen.
Reparatur von Schäden an der Wohnung
Wenn Schäden an der Wohnung entstehen, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen. Hierzu gehören beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel oder Feuer. Auch bei Schäden durch Wasser oder Feuchtigkeit, die durch undichte Stellen oder Schäden an der Heizungsanlage verursacht wurden, muss der Vermieter die Reparaturkosten tragen.
Reparatur von defekten Einrichtungsgegenständen
Wenn Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise die Kücheneinrichtung oder die sanitären Anlagen defekt sind, ist der Vermieter für die Reparatur zuständig. Hierzu gehören beispielsweise defekte Fliesen oder Waschbecken, die vom Mieter nicht verursacht wurden.
Reparatur von Elektrik und Sanitär
Auch für die Reparatur der Elektrik und der Sanitärinstallationen ist der Vermieter verantwortlich. Hierzu gehören beispielsweise defekte Steckdosen oder Schalter, Probleme mit der Toilette oder der Dusche sowie Probleme mit der Abwasserleitung.
Wie lange hat der Vermieter Zeit, um Reparaturen durchzuführen?
In der Regel muss der Vermieter notwendige Reparaturen so schnell wie möglich durchführen. Die genaue Dauer hängt jedoch von der Dringlichkeit des Problems ab. Bei schwerwiegenden Schäden wie einem Rohrbruch oder einem Ausfall der Heizung muss der Vermieter sofort handeln und das Problem innerhalb von 24 Stunden beheben. Bei weniger dringenden Reparaturen wie einer undichten Wasserleitung oder einem defekten Fenster hat der Vermieter normalerweise bis zu zwei Wochen Zeit, um die notwendigen Reparaturen durchzuführen.